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Neuerungen für Onlineshops und Marktplätze: Omnibus-Richtlinie in Kraft

Die Verbraucherrechte im Onlinehandel in der EU sollen weiter gestärkt werden. Dazu trat zum Stichtag 28. Mai 2022 die Omnibus-Richtlinie in Kraft. Es drohen Abmahnungen und bei Verstößen mit Unions-Dimension Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes für Onlineshops und Marktplätze.
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Abmahnfallen im Onlinehandel vermeiden und wichtige Neuerungen umsetzen  

Onlinehändler:innen sollten in jedem Fall die Änderungen im Zuge der Omnibus-Richtlinie beachten und umsetzen. Neben weitreichenden Änderungen in der Preisangabenverordnung gibt es auch neue Informationspflichten, die Onlineshops und Marktplätze betreffen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Mehr Transparenz bei Rabattaktionen

Händler:innen dürfen als Streichpreis nur den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Preise künstlich aufgebläht werden und ein scheinbar extrem günstiger Preis angeboten wird.

Vereinheitlichung der Grundpreisangaben

Grundpreise müssen angegeben werden, wenn eine Ware nach Fläche, Volumen, Gewicht oder Länge verkauft wird. Die Grundpreise müssen dabei pro Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter angegeben werden. Die Mengeneinheiten zur Angabe des Grundpreises werden durch die Anpassung der Preisangabenverordnung vereinheitlicht. Angaben von 100 Millilitern oder 100 Gramm sind nicht mehr zulässig. Stattdessen werden Grundpreise für Produkte mit einem typischen Nennvolumen von 250 Gramm bzw. 250 Milliliter künftig pro einem Kilogramm bzw. Liter angegeben.

Verifizierung von Kundenrezensionen

Betreiber:innen von Onlineshops und Marktplätzen, die Kundenbewertungen zur Verfügung stellen, sind ab jetzt verpflichtet darüber aufzuklären, ob und wenn ja, wie eine Verifizierung stattfindet. Es besteht keine Verifizierungspflicht. Aber wenn die Bewertungen nicht verifiziert werden, müssen Kund:innen entsprechend informiert werden.

Informationen zu Rankingergebnissen bei Suchanfragen im Onlineshop

Die Omnibus-Richtlinie fordert größere Transparenz für Verbaucher:innen darüber, nach welchen Kriterien Produkte nach Eingabe eines Schlagwortes in der Shop-Suche angezeigt werden. Dabei muss darüber informiert werden, welche Hauptparameter zur Festlegung des Rankings genutzt werden und wie die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern ist.

Rechtssichere Unterstützung durch den Händlerbund

Viele Onlinehänder:innen stehen vor der Herausforderung, sich rechtssicher abzusichern und ständig auf dem Laufenden zu bleiben. Der Händlerbund informiert und unterstützt seine Mitglieder bei allen juristischen Fragen und informiert zeitnah und ausführlich über Rechtsänderungen. Als Mitglied haben Sie Zugriff auf rechtssichere Texte und Hilfe bei Abmahnung. Informieren Sie sich über das gesamte Leistungsangebot des Händlerbunds.

Der Händlerbund hat auch ein umfangreiches Whitepaper auf seiner Webseite über die Omnibus-Richtlinie veröffentlicht. https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie

>>> Anmerkung in eigener Sache: Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt dieses Beitrags keine Rechtsberatung darstellt. <<<

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