Abmahnfallen im Onlinehandel vermeiden und wichtige Neuerungen umsetzen
Onlinehändler:innen sollten in jedem Fall die Änderungen im Zuge der Omnibus-Richtlinie beachten und umsetzen. Neben weitreichenden Änderungen in der Preisangabenverordnung gibt es auch neue Informationspflichten, die Onlineshops und Marktplätze betreffen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Preise: Bei Rabattaktionen muss der niedrigste Preis angegeben werden, der innerhalb der letzten (mindestens) 30 Tage vor der Preisermäßigung an-gewandt wurde.
- Bewertungen: Onlineshops müssen bei Produktbewertungen angeben, ob diese auf ihre Echtheit geprüft werden. Findet eine Überprüfung statt, muss auch über das Verfahren informiert werden.
- Schadensersatz: Verbraucher:innen können bei bestimmten Wettbewerbsverstößen einen Schadensersatz geltend machen.
- Widerruf: Es gibt wichtige Änderungen in der Widerrufsbelehrung für digitale Produkte.
- Informationspflicht: Auf Online-Marktplätzen muss darüber informiert werden, ob das Produkt von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer angeboten wird.
- Ranking: Online-Marktplätze müssen darüber informieren, wie Hauptpara-meter und deren relative Gewichtung die Rankings von Suchergebnis-sen beeinflussen.
Mehr Transparenz bei Rabattaktionen
Händler:innen dürfen als Streichpreis nur den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Preise künstlich aufgebläht werden und ein scheinbar extrem günstiger Preis angeboten wird.
Vereinheitlichung der Grundpreisangaben
Grundpreise müssen angegeben werden, wenn eine Ware nach Fläche, Volumen, Gewicht oder Länge verkauft wird. Die Grundpreise müssen dabei pro Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter angegeben werden. Die Mengeneinheiten zur Angabe des Grundpreises werden durch die Anpassung der Preisangabenverordnung vereinheitlicht. Angaben von 100 Millilitern oder 100 Gramm sind nicht mehr zulässig. Stattdessen werden Grundpreise für Produkte mit einem typischen Nennvolumen von 250 Gramm bzw. 250 Milliliter künftig pro einem Kilogramm bzw. Liter angegeben.
Verifizierung von Kundenrezensionen
Betreiber:innen von Onlineshops und Marktplätzen, die Kundenbewertungen zur Verfügung stellen, sind ab jetzt verpflichtet darüber aufzuklären, ob und wenn ja, wie eine Verifizierung stattfindet. Es besteht keine Verifizierungspflicht. Aber wenn die Bewertungen nicht verifiziert werden, müssen Kund:innen entsprechend informiert werden.
Informationen zu Rankingergebnissen bei Suchanfragen im Onlineshop
Die Omnibus-Richtlinie fordert größere Transparenz für Verbaucher:innen darüber, nach welchen Kriterien Produkte nach Eingabe eines Schlagwortes in der Shop-Suche angezeigt werden. Dabei muss darüber informiert werden, welche Hauptparameter zur Festlegung des Rankings genutzt werden und wie die relative Gewichtung der Hauptparameter zur Festlegung des Rankings im Vergleich zu anderen Parametern ist.
Rechtssichere Unterstützung durch den Händlerbund
Viele Onlinehänder:innen stehen vor der Herausforderung, sich rechtssicher abzusichern und ständig auf dem Laufenden zu bleiben. Der Händlerbund informiert und unterstützt seine Mitglieder bei allen juristischen Fragen und informiert zeitnah und ausführlich über Rechtsänderungen. Als Mitglied haben Sie Zugriff auf rechtssichere Texte und Hilfe bei Abmahnung. Informieren Sie sich über das gesamte Leistungsangebot des Händlerbunds.
Der Händlerbund hat auch ein umfangreiches Whitepaper auf seiner Webseite über die Omnibus-Richtlinie veröffentlicht. https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie
>>> Anmerkung in eigener Sache: Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt dieses Beitrags keine Rechtsberatung darstellt. <<<