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Widerrufsbutton im E-Commerce: Was Onlinehändler jetzt wissen und umsetzen müssen

Der Widerrufsbutton kommt am 19. Juni 2026 und viele Onlinehändler müssen bestehende Shop- und Vertragsprozesse dafür anpassen. Die neue EU-Vorgabe soll das Widerrufsrecht für Verbraucher und Verbraucherinnen so einfach wie den Online-Kauf selbst machen, stellt Händler aber vor technische, rechtliche und prozessuale Fragen. In diesem Beitrag erfährst du, wer betroffen ist, was konkret umzusetzen ist und wie du den Widerrufsbutton im JTL-Shop integrierst.
Der Widerrufs-Button kommt am 19. Juni 2026

Was du in diesem Beitrag erfährst

Wer ist betroffen? Onlinehändler im B2C-Bereich, die Verträge über Onlineshops, mobile Shop-Ansichten, Apps oder andere digitale Verkaufsoberflächen abschließen.

Was verlangt der Gesetzgeber konkret? Einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton, über den Verbraucher:innen Online-Verträge mit wenigen Klicks widerrufen können.

Ab wann wird der Widerrufsbutton verpflichtend? Die Umsetzung des Widerrufsbuttons ist ab 19. Juni 2026 gesetzlich vorgeschrieben.

Was bedeutet das technisch für JTL-Shops? JTL stellt die technische Grundlage bereit, die korrekte Integration im Template und im Vertragsprozess muss jedoch individuell umgesetzt werden.

Warum wird der Widerrufsbutton im E-Commerce eingeführt?

Der Widerrufsbutton soll es Konsumenten ermöglichen, Online-Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie abgeschlossen wurden. Mit der EU-Richtlinie 2023/2673 soll der Widerruf künftig klar, transparent und mit wenigen Klicks möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie, inklusive der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons, am 19. Dezember 2025 beschlossen. Für Händler bedeutet das keine neue Pflicht zum Widerruf, sondern eine vereinfachte und einheitliche Zugangsform, die bestehende Widerrufswege ergänzt.

Wer ist vom Widerrufsbutton betroffen und wer nicht?

Vom Widerrufsbutton betroffen sind Onlinehändler im B2C-Bereich, die Verträge über eine digitale Verkaufsoberfläche abschließen wie z. B. Onlineshops, mobile Shop-Ansichten, Apps oder vergleichbare Online-Oberflächen wie Marktplätze.

Konkret greift die Pflicht immer dann, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag online zustande kommt. Dazu zählen zum Beispiel Abonnements, Mitgliedschaften oder laufende Service- und Dienstleistungsverträge.

Nicht betroffen sind hingegen reine B2B-Verträge sowie Produkte und Leistungen, für die gesetzlich kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, etwa individuell angefertigte Produkte, verderbliche Waren, versiegelte Hygiene-/Gesundheitsprodukte nach Öffnung oder Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin.

💡 Eine ausführliche rechtliche Einordnung zu Ausnahmen und Anwendungsfällen aus Sicht der Konsumenten stellt unter anderem die Verbraucherzentrale bereit.

Welche konkreten Anforderungen muss der Widerrufsbutton erfüllen?

Der Widerrufsbutton muss klar definierten gesetzlichen Anforderungen entsprechen, damit der Widerruf für Verbraucher tatsächlich einfach und eindeutig möglich ist.

Konkret muss der Widerrufsbutton

  • klar und eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“)
  • leicht auffindbar innerhalb der Online-Benutzeroberfläche platziert werden
  • einen zweistufigen Widerrufsprozess auslösen -Schritt 1: Widerruf erklären → Schritt 2: Widerruf bestätigen
  • so gestaltet sein, dass keine zusätzlichen Hürden entstehen (keine Pflicht zur Begründung, kein Login-Zwang über das Notwendige hinaus und barrierefrei)
  • den Widerruf rechtssicher dokumentieren, damit Händler den Vorgang nachvollziehen und belegen können
  • ermöglichen, dass Verbraucher:innen Namen, Vertragsdaten in ein Formular eingeben können und
  • unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit Inhalt des Widerrufs und Datum und Uhrzeit erhalten (z.B. eine automatisierte E-Mail ohne Schuldanerkennung inklusive der relevanten Kundendaten)
FB Slides Widerrufsbutton

Schritt für Schritt für die Käufer den Widerruf ermöglichen

Wichtig für Händler: Die EU-Richtlinie und der deutsche Gesetzentwurf fordern, dass die Widerrufsfunktion „während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar“ sein muss. Der Button muss in einem gut sichtbaren Bereich angezeigt werden. Eine versteckte Platzierung oder Umleitung auf allgemeine Kontaktseiten reicht nicht aus.

Der Widerrufsbutton ersetzt bestehende Widerrufswege nicht, sondern ergänzt sie. E-Mail, Kontaktformular oder Muster-Widerrufsformular bleiben zulässig, reichen künftig allein jedoch nicht mehr aus.

Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung müssen entsprechend aktualisiert werden.

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht und was bedeutet die Frist für Händler?

Der Widerrufsbutton wird ab 19. Juni 2026 verpflichtend für alle Onlinehändler, die unter die gesetzlichen Anforderungen fallen. Ab diesem Zeitpunkt muss der Button funktionsfähig und korrekt integriert sein. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Auch wenn das Datum auf den ersten Blick noch weit entfernt wirkt, sollten Händler frühzeitig handeln. Die Umsetzung betrifft nicht nur die Oberfläche, sondern oft auch bestehende Prozesse, Vertragslogiken und Templates.

💡 Unser Tipp: Nutze die Zeit bis Juni 2026, um zu prüfen, ob dein Shop betroffen ist, und plane die technische Umsetzung rechtzeitig ein.

Was bedeutet der Widerrufsbutton technisch für JTL-Shops?

Für JTL-Shop-Betreiber heißt das: Die technische Basis kommt vom Shopsystem, die rechtssichere Umsetzung liegt beim Händler.

JTL-Software stellt mit der für März 2026 angekündigten Version 5.7.0 von JTL-Shop die notwendigen Funktionen bereit, damit der Widerrufsbutton grundsätzlich im JTL-Shop abgebildet werden kann. Eine Vorabversion dieser Version ist bereits für uns als JTL-Servicepartner verfügbar, so dass erste Tests und Anpassungen frühzeitig möglich sind.

Wir testen aktuell die Umsetzung im Standardtemplate NOVA auf Basis dieser Vorabversion und prüfen, wie sich der Widerrufsbutton sinnvoll in bestehende Shopstrukturen integrieren lässt. Erste Screenshots zeigen, dass die Grundfunktion technisch abgebildet werden kann – die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch stark vom individuellen Shop-Setup ab.

Beispiel eines Widerrufsbuttons im Footer (links) und automatisierte Bestätigung des Widerrufs (rechts)
im JTL-Shop 5.7.0 (Candidate Release)

Beispiel Widerrufsformular im JTL-Shop 5.7.0 (Candidate Release)

In der Praxis reicht ein Update jedoch selten aus. Je nach Shop-Setup müssen Templates angepasst, der Button an der richtigen Stelle eingebunden und der zweistufige Widerrufsprozess sauber in bestehende Abläufe integriert werden. Besonders relevant wird das bei individuellen Templates, Abo-Modellen oder komplexen Serviceprodukten.

Wichtig ist außerdem die saubere Verarbeitung im Hintergrund: Widerrufe müssen eindeutig zuordenbar sein, korrekt dokumentiert werden und in die internen Prozesse (z. B. Kundenservice, Abrechnung) passen.

Wie unterstützen wir dich bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons?

Wir unterstützen dich dabei, den Widerrufsbutton nicht nur technisch korrekt, sondern auch praxistauglich im JTL-Shop umzusetzen.

Als JTL-Servicepartner prüfen wir zunächst, ob dein Shop betroffen ist. Darauf aufbauend begleiten wir dich bei der technischen Integration: von der Einbindung des Widerrufsbuttons im Template, über die Abbildung des zweistufigen Prozesses, bis hin zur sauberen Anbindung an bestehende Shop- und Serviceprozesse. Dabei berücksichtigen wir individuelle Setups wie Abo-Modelle, Serviceprodukte oder eigene Templates. Ziel ist eine Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, für deine Kundinnen und Kunden verständlich ist und intern reibungslos funktioniert.

Wichtig: Wir ersetzen keine Rechtsberatung, sorgen aber dafür, dass die technische Umsetzung den rechtlichen Vorgaben folgt und in der Praxis zuverlässig funktioniert.

Fazit: Was du jetzt tun solltest

Der Widerrufsbutton wird für viele Onlinehändler zur Pflicht. Auch wenn die Umsetzung erst ab Juni 2026 verbindlich ist, lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden. Entscheidend ist nicht nur, ob dein Shop betroffen ist, sondern wie sauber und durchdacht der Widerrufsbutton technisch und prozessual integriert wird.

Wer frühzeitig prüft, plant und umsetzt, vermeidet Zeitdruck, reduziert rechtliche Risiken und sorgt für klare, nutzerfreundliche Abläufe im Shop. Gerade bei individuellen JTL-Shops mit angepassten Templates, Service- oder Abo-Modellen ist eine strukturierte Umsetzung der Schlüssel.

Wenn du unsicher bist, ob dein Shop betroffen ist oder wie du den Widerrufsbutton korrekt integrierst, unterstützen wir dich gern bei der Prüfung und Umsetzung.

Eine kurze Einordnung aus Händlersicht bietet auch ein Beitrag von JTL-Software.

FAQ zum Thema Widerrufsbutton für Onlinehändler

Nein. Die Pflicht gilt nur für B2C-Onlinehändler, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wird. Auch Kleinunternehmer sind betroffen.

Die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons greift ab 19. Juni 2026.

In der Regel nicht. Zwar stellt JTL die technische Grundlage bereit, häufig sind jedoch Anpassungen im Template und im Prozess notwendig.

Ausgenommen sind unter anderem individuell angefertigte Produkte, verderbliche Waren, Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin sowie Leistungen, für die kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Ja, auch Marktplätze sind betroffen, wenn der Vertragsabschluss über ihre Plattform erfolgt. Die technische Umsetzung liegt in der Regel beim Plattformbetreiber.

Ja. Die Anforderungen an den Widerrufsbutton gelten systemunabhängig, wir unterstützen auch andere Shopsysteme.

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