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Neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II: Was Onlinehändler beachten müssen

Ab dem 20. November 2026 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II. Sie erweitert den Anwendungsbereich für Verbraucherkredite und betrifft künftig auch Ratenzahlungen, zinsfreie Finanzierungen und viele Buy-now-pay-later-Angebote. Für Onlinehändler bedeutet das nicht automatisch neue Checkout-Pflichten, da viele Aufgaben weiterhin bei den Zahlungsanbietern liegen. Trotzdem sollten Shops ihre Zahlungsarten und Prozesse rechtzeitig prüfen.
CCD II Verbraucherkredite

Was du in diesem Beitrag erfährst

Ab wann gilt CCD II? Die neuen Vorschriften gelten ab dem 20. November 2026.

Welche Zahlarten sind betroffen? Unter anderem Ratenzahlung, 0-Prozent-Finanzierungen, Kleinkredite und viele Buy-now-pay-later-Angebote (BNPL).

Bleibt Rechnungskauf weiterhin möglich? Ja. Für bestimmte kurzfristige und kostenfreie Zahlungsaufschübe gelten Ausnahmen.

Wer führt die Bonitätsprüfung durch? Bei externen Finanzierungslösungen in der Regel der Zahlungsdienstleister.

Wo müssen Händler selbst aktiv werden? Vor allem bei der Prüfung ihrer Zahlarten, Werbemittel, Kundeninformationen und Checkout-Prozesse.

Was gilt bei eigenen Finanzierungsangeboten? Händler, die selbst Ratenzahlungen oder entgeltliche Zahlungsaufschübe anbieten, sollten ihr Modell rechtlich prüfen.

Was ist die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II?

Die Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive 2, kurz CCD II) ist eine neue EU-Richtlinie, die den Verbraucherschutz bei Krediten modernisiert. Sie erweitert den bisherigen Anwendungsbereich und erfasst künftig auch Finanzierungsmodelle, die im Onlinehandel heute weit verbreitet sind wie etwa Ratenkäufe, 0-Prozent-Finanzierungen oder viele Buy-now-pay-later-Angebote (BPNL).

Die neuen Regelungen gelten in Deutschland ab dem 20. November 2026. Ziel ist es, Verbraucher besser zu informieren und vor einer Überschuldung zu schützen. Für Onlinehändler lohnt sich daher ein rechtzeitiger Blick auf die eingesetzten Zahlungsarten und deren Umsetzung im Shop.

Welche Zahlungsarten sind von CCD II betroffen?

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie betrifft nicht nur klassische Ratenkredite. Künftig können auch 0-Prozent-Finanzierungen, Ratenkäufe, Kleinkredite und viele BPNL-Angebote unter die neuen Regelungen fallen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Bezeichnung der Zahlungsart, sondern wie der Zahlungsaufschub oder die Finanzierung tatsächlich ausgestaltet ist.

Der klassische Kauf auf Rechnung bleibt weiterhin möglich und wird nicht grundsätzlich eingeschränkt. Für bestimmte kurzfristige und unentgeltliche Zahlungsaufschübe gelten Ausnahmen. Dennoch sollten Onlinehändler jetzt prüfen, welche Zahlungsarten sie anbieten und ob ihr Zahlungsdienstleister Anpassungen aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben ankündigt.

Ausnahme für den eigenen Rechnungskauf

Gewährt ein Händler seinen Kunden selbst einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub – also ohne einen externen Kredit- oder Zahlungsdienstleister – kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von den Vorgaben der CCD II ausgenommen sein. Voraussetzung ist, dass die Zahlung innerhalb von höchstens 50 Tagen nach Lieferung vollständig erfolgt und außer möglichen Verzugsgebühren keine zusätzlichen Kosten entstehen. Dies gilt für kleinere und mittlere Onlinehändler. Für Unternehmen, die kein KMU nach EU-Definition sind (in der Regel ab 250 Mitarbeitenden und weniger als 50 Millionen Jahresumsatz), gilt diese Ausnahme nur noch, wenn die Zahlungsfrist maximal 14 Tage beträgt.

Welche Auswirkungen hat CCD II auf Onlinehändler?

Für viele Onlinehändler gilt zunächst Entwarnung: Wer Ratenkäufe oder BNPL-Angebote über etablierte Zahlungsanbieter wie Klarna, PayPal oder andere Anbieter abwickelt, muss die neuen gesetzlichen Anforderungen in der Regel nicht selbst umsetzen. Aufgaben wie die Kreditwürdigkeitsprüfung oder vorvertragliche Informationen liegen grundsätzlich beim jeweiligen Kredit- oder Zahlungsdienstleister.

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Wer allerdings für Ratenkäufe oder Finanzierungen wirbt, muss künftig auf transparente und vollständige Angaben achten. Aussagen wie „0 %-Finanzierung“ oder „Jetzt kaufen, später bezahlen“ sollten geprüft werden. Wer  Finanzierungsangebote bewirbt, muss bereits heute bestimmte Informationspflichten wie effektiver Jahreszins oder Gesamtbetrag erfüllen. Neu ist ein verpflichtender Warnhinweis zu den Risiken einer Kreditaufnahme. Händler sollten Angaben zum Beispiel auf Landing-Pages, Newslettern, bei Ads und im Affiliate-Marketing prüfen.                                                                

Checkout-Prozesse

Je nach Zahlungsanbieter können Anpassungen im Checkout erforderlich werden. Händler sollten prüfen, ob Updates für Plugins, Schnittstellen oder Zahlungsarten bereitgestellt werden und diese vor dem Stichtag einspielen. Händler sollten entsprechende vorausgewählte Zusatzleistungen im Bestellprozess entfernen und sicherstellen, dass Kunden bei einer Ablehnung durch den Zahlungsdienstleister einfach zu einer alternativen Zahlart wie Vorkasse oder Kartenzahlung weitergeleitet werden, statt den Kaufprozess abzubrechen.                                    

Bonitätsprüfung

Die Prüfung der Kreditwürdigkeit bleibt bei den meisten Finanzierungs- und BPNL-Angeboten Aufgabe des jeweiligen Kredit- oder Zahlungsdienstleisters. Allerdings werden die Anforderungen an die Bonitätsprüfung verschärft. Händler sollten damit rechnen, dass es häufiger zu Ablehnungen durch den Zahlungsdienstleister kommen kann. Es ist daher ratsam, die Conversion-Raten zu beobachten und entsprechend die angebotenen Zahlungsoptionen zu prüfen.      

Auswirkungen auf bestehende Zahlungsarten

Nicht jede angebotene Zahlungsart fällt automatisch unter die CCD II. Entscheidend ist, wie der Zahlungsaufschub oder die Finanzierung ausgestaltet ist. Deshalb sollten Händler gemeinsam mit ihren Zahlungsdienstleistern prüfen, ob und welche Anpassungen erforderlich sind.

Checkliste: Das solltest du als Shopbetreiber bis November 2026 tun

Alle angebotenen Zahlungsarten und Finanzierungsmodelle erfassen und überprüfen.

  • Beim Zahlungsanbieter nachfragen, welche CCD II-Anpassungen geplant sind.
  • Plugins, Schnittstellen und Zahlungsanbieter rechtzeitig aktualisieren.
  • Werbung für Ratenkauf, Finanzierung und BPNL auf rechtliche Vorgaben prüfen inklusive Landing-Pages, Webseite, Ads, Newsletter und Werbepartner
  • Checkout, Kundeninformationen und Bestellprozess nach Updates testen.
  • Vorausgewählte Zusatzleistungen im Bestellprozess entfernen und sicherstellen, dass Kunden bei einer Ablehnung zu einer alternativen Zahlungsweise weitergeleitet werden.
  • Eigene Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungsmodelle überprüfen.
  • Alle Änderungen rechtzeitig vor dem 20. November 2026 im Live-Shop testen.

Fazit

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II erweitert den Verbraucherschutz und betrifft künftig auch viele Zahlungsmodelle, die im Onlinehandel längst etabliert sind. Für die meisten Onlinehändler bedeutet das jedoch keine grundlegende Umstellung ihres Shops, da viele gesetzliche Pflichten von den Payment- oder Finanzierungspartnern übernommen werden.

Trotzdem solltet ihr als JTL-Shopbetreiber das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer seine Zahlungsarten, Plugins, Checkout-Prozesse und Werbeaussagen frühzeitig überprüft und sich mit seinen Zahlungsdienstleistern abstimmt, kann die gesetzlichen Änderungen bis zum 20. November 2026 in der Regel ohne größeren Aufwand umsetzen.

Weitere Informationen der Zahlungsanbieter

Unzer: FAQ zur Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) Sehr praxisnah mit Antworten zu Werbung, Checkout, Plugins, Bonitätsprüfung und den To-dos für Händler.

PayPal Legal Hub (https://www.paypal.com/de/legalhub/paypal/home) Da PayPal die technische und rechtliche Abwicklung der Kredite im Bezahlfenster selbst vornimmt, sollten Händler, die PayPal-Nutzungsbedingungen im Auge zu behalten.

EasyCredit FAQ zu CCD II (https://partner.easycredit.de/faqs-category/faqs-zur-eu-verbraucherkreditrichtlinie/) hat ebenfalls eine ausführliche Liste von Fragen für Händler veröffentlicht.

Du bist dir unsicher, ob dein Shop von CCD II betroffen ist?

Wir unterstützen dich dabei, deine Zahlungsarten und Checkout-Prozesse, sowie etwaige Anforderungen deiner Zahlungsanbieter zu prüfen und den notwendigen Anpassungsbedarf zu bewerten. So stellst du sicher, dass dein Online-Shop rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet ist.

 

FAQ: Verbraucherkreditrichtlinie CCD II

Die neuen Vorschriften der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) gelten in Deutschland ab dem 20. November 2026. Bis dahin sollten Onlinehändler gemeinsam mit ihren Zahlungsgsdienstleistern prüfen, ob Anpassungen an Zahlungsarten oder Shopprozessen erforderlich sind.

Nicht grundsätzlich. Bietet ein Händler seinen Kunden selbst einen kurzfristigen und unentgeltlichen Zahlungsaufschub an, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von den Regelungen ausgenommen sein. Anders sieht es aus, wenn ein externer Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleister den Zahlungsaufschub übernimmt.

Ja. Die CCD II Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich für Verbraucherkredite deutlich. Auch viele zinsfreie Finanzierungen, Ratenkäufe und Buy-now-pay-later-Angebote können künftig unter die neuen Verbraucherschutzvorschriften fallen.

In den meisten Fällen nein. Erfolgt die Finanzierung über einen externen Payment- oder Kreditdienstleister, übernimmt dieser in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung. Wer dagegen selbst Finanzierungen oder Ratenzahlungen anbietet, sollte prüfen lassen, welche Pflichten ihn als Kreditgeber treffen.

Prüfe deine angebotenen Zahlungsarten, stimme dich mit deinen Zahlungsanbietern ab und installieren verfügbare Updates für Zahlungsplugins oder Schnittstellen rechtzeitig vor dem 20. November 2026. Kontrolliere außerdem Werbeaussagen und Checkout-Prozesse, sofern du Finanzierungs- oder Ratenzahlungsangebote bewirbst.

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