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Lieferschwellengesetz und OSS ab 1.7.2021 – Was Händler wissen müssen

Zum 1. Juli 2021 müssen Online-Shops mit mehr als € 10.000 EU-weitem Nettoumsatz in jedem Land Umsatzsteuer abführen. Wir erklären, was Online-Händler und Händlerinnen bei Lieferschwellengesetz und One-Stop-Shop Verfahren beachten müssen.
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Vorab ein Hinweis: Der folgende Text ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Worum geht es bei der Lieferschwelle?

Mit der Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerreform treten für Online-Shops neue Regelungen in Kraft. Bisher wurden Händler:innen bei der Überschreitung der Lieferschwelle für B2C Kund:innen in ein EU-Land in diesem Land steuerpflichtig, die Lieferschwellengrenzen variierten von Land zu Land. Mit Inkrafttreten der Steuerreform zum 1. Juli 2021 kommen gravierende Änderungen auf Shops zu.

Anstatt Lieferschwellen pro EU-Land, gibt es nun eine EU-weite Lieferschwelle von €10.000 netto. Überschreitet also der EU-weite Nettoumsatz diesen Betrag, ist man automatisch in allen EU-Ländern steuerpflichtig – selbst wenn es nur um den Versand eines kleinen Pakets für einen Privatkunden geht.

Was ist das One Stop Shop (OSS) und was muss ich als Online-Shop Betreiber beachten?

Um die Abwicklung zu vereinfachen, wurde das OSS-Verfahren geschaffen. OSS steht für One-Stop-Shop, eine zentrale Meldestelle für steuerpflichtige EU Umsätze an
Privatkunden. Es ist eine Weiterentwicklung des Mini-One-Stop-Shop Verfahrens und ersetzt dieses ab dem 1. Juli.

Über OSS können sowohl die Umsätze aus den unterschiedlichen EU-Ländern gemeldet und gleichzeitig die Steuerschulden beglichen werden. Über das OSS-Verfahren sorgen die Finanzämter für die Weitergabe der Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Länder. 

Für alle Detailfragen wie z.B.: „Wie werden Umsätze behandelt, die von einem Lager aus dem EU-Ausland versendet werden?“ „Wie melde ich mich zum OSS an?“ kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Was bedeutet das OSS für meinen Online-Shop?

Online-Shops, die z.B. JTL-Wawi nutzen und von dieser Regelung betroffen sind, können die erforderlichen Einstellungen direkt in der Steuerverwaltung vornehmen. 

Wichtige Einstellungen für Shop und Wawi für das OSS-Verfahren

  • Ameise & Datev-Export

Wer die Ameise nutzt, um Exporte im Bereich Datev zu erzeugen, sollte vor der Umstellung der Steuerverwaltung alle benötigten Exporte durchführen, da die Umstellung auch rückwirkend durchgeführte Exporte betrifft. Idealerweise sollte zwingend ein Backup vor der Umstellung erzeugt und zur Seite gelegt werden, damit man immer eine Chance hat ggf. Exporte nachträglich noch einmal durchzuführen.

  • Warensortiment und Wawi

Prüfung des Sortiments: Es gibt Warensortimente, die in EU-Ländern unterschiedlich besteuert werden (Stichwort Standard- und ermäßigter Steuersatz). Ist dies der Fall, ist die Umstellungen komplizierter aber dennoch in der JTL-Wawi abbildbar.

In diesem Fall müssen weitere Steuerklassen erzeugt, den betroffenen Artikeln zugewiesen werden und in der Steuerverwaltung pro Zielland individuell konfiguriert werden.

Gerade der letzte Schritt stellt viele Händler:innen vor große Herausforderungen, da je nach Umfang des Warensortiments diese Einstufung sehr zeitintensiv ist. Außerdem sind zentrale Listen, die diese Einordnung mit Hilfe z.B. der Taric-Nummer ermöglichen, noch unvollständig oder erst im Entstehen.

  • Anzeige des korrekten Bruttopreises inkl. individuellem EU-Steuersatz

Die Anpassung der eigenen Warenwirtschaft ist aber nur eine Herausforderung . Auch im Shop muss geprüft werden,ob alle Regularien erfüllt sind. Für Privatkunden aus der EU muss der korrekte Bruttopreis bereits auf der Artikelseite oder in den Suchergebnislisten erscheinen und mit dem für ihn gültigen Steuersatz angezeigt werden, sofern die Lieferung in das jeweilige Herkunftsland erfolgen soll. Hier liegt das Problem: 

Ohne zusätzliche Maßnahmen weiß der Shop zu diesem Zeitpunkt nicht, wohin der Artikel verschickt werden soll. Diese Information ist üblicherweise erst im Check-out bekannt. Im Check-out dürfen sich aber die Endpreise für den Brutto-Artikelpreis nicht mehr ändern. Wenn also der Versand in ein Zielland erfolgt, in dem ein höherer Mehrwertsteuerstatz gilt als in Deutschland, ist es erforderlich, die Versandkosten schon bei Artikelanzeige zu berechnen.

Aktuell werden zwei Lösungen diskutiert zum Thema Anzeige des korrekten Bruttopreises

  • Popup beim ersten Aufruf im Shop. Hier müssen die Kund:innen als erstes angeben, wohin die Lieferung erfolgen soll. So ist das Zielland bekannt und es können die gültigen Steuersätze angezeigt werden.

  • Einheitliche Brutto-Preise: Die Brutto-Preise bleiben gleich, egal wohin die Ware geliefert wird. Dieses einfache und einheitliche Prozedere erkaufen sich die Händler:innen aber mit einem Margen-Verlust bei Lieferung in ein EU-Land mit einem höheren Steuersatz als in Deutschland.


Welcher Weg möglich ist, hängt stark vom verwendeten Shop-System ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, um in den verbleibenden zwei Wochen eine Lösung für Sie zu erarbeiten.

Weitere Informationen sind auch in den Foren der Software-Anbieter zu finden:

JTL: https://forum.jtl-software.de/threads/eu-weite-lieferschwelle-und-one-stop-shop-ab-01-07-2021.159481/

Shopware: https://www.shopware.com/de/news/das-one-stop-shop-verfahren-neue-umsatzsteuerpflichten-fuer-onlinehaendler/

Magento bietet gegen Hinterlassen der Kontaktdaten die Aufzeichnung eines Webinars zum Thema an: Webinar Neue Umsatzsteuerpflichten für Online-Händler

Weiterführende Informationen zum OSS-Verfahren

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